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Von „A“ wie Antrag bis „Z“ wie Zusatzurlaub

Schwerbehindertenausweis bei Neurodermitis

(Schwer-)Behinderung: Was bedeutet das eigentlich?

Mal ehrlich, wer die Begriffe „behindert“ oder „schwerbehindert“ hört, denkt dabei unweigerlich an stark beeinträchtigte Menschen, kaum jemand an eine Hauterkrankung wie NeurodermitisChronisch oder chronisch-wiederkehrende entzündliche Hauterkrankung, die in Schüben verläuft und sich durch Rötungen und Juckreiz äußert.. Dabei ist das gar nicht so abwegig, wenn man sich einmal die genaue Begriffsdefinition anschaut: Als behindert gelten Menschen in Deutschland laut §2 SGB IX dann, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilnahme am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt.1 Oftmals ist der Begriff der Behinderung oder Schwerbehinderung negativ besetzt. Davon solltest du dich jedoch freimachen. Nachteilsausgleichansprüche wie Steuerfreibeträge, besondere Vergünstigungen oder spezielle Hilfsmittel stehen dir gegebenenfalls rechtmäßig zu. Warum also darauf verzichten?

 

 

Welcher Grad der Behinderung ist bei Neurodermitis zu erwarten?

Als schwerbehindert gilt man grundsätzlich ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder höher. Bemessungsgrundlage stellt die Einschränkung der körperlichen, geistigen oder seelischen Funktionen dar. So ergibt eine NeurodermitisChronisch oder chronisch-wiederkehrende entzündliche Hauterkrankung, die in Schüben verläuft und sich durch Rötungen und Juckreiz äußert. mit generalisierten – das bedeutet sich über den ganzen Körper erstreckenden Hauterscheinungen, insbesondere Gesichtsbefall, in der Regel einen GdB von 40.3 Ist mehrmals im Jahr eine klinische oder vergleichbar intensive ambulante Versorgung notwendig, kann dies auch zu einem GdB von 50 führen.4 Mögliche weitere atopische Erkrankungen wie Heuschnupfen oder allergisches Asthma werden übrigens gesondert bewertet. NeurodermitisChronisch oder chronisch-wiederkehrende entzündliche Hauterkrankung, die in Schüben verläuft und sich durch Rötungen und Juckreiz äußert.-Patient*innen stehen bei einem GdB ≥ 50 zusätzliche Rechte und Vergünstigungen zu. Diese sollen ihnen dieselbe Teilhabe ermöglichen wie Nicht-Betroffenen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist, dass die Ausweisinhaber*innen ihren Wohnsitz in Deutschland haben, in Deutschland arbeiten oder sich gewöhnlich hier aufhalten müssen.5

Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung: So gelingt’s

Um einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten, genügt zunächst ein formloses Schreiben an das Versorgungsamt bzw. die nach Landesrecht zuständige Behörde mit dem Antrag auf Feststellung eines GdB. Auskunft über die Zuständigkeit erteilt das Bürgeramt.5 Du erhältst daraufhin ein mehrseitiges Formular, welches alternativ auch unter www.einfach-teilhaben.de, ein Internetangebot vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, zum Download zur Verfügung steht. Meist müssen dem ausgefüllten Formular auch ärztliche Gutachten beigefügt werden. Es empfiehlt sich daher, dass Betroffene ihre behandelnde Ärztin/ihren behandelnden Arzt zum Zwecke des schnelleren Informationsaustausches im Zusammenhang mit der Feststellung eines GdB bereits frühzeitig von der ärztlichen Schweigepflicht entbinden. Häufig liegt den Antragsformularen aber auch eine Erklärung bei, mit der du dem Amt die Erlaubnis erteilst, Kontakt zu Ärzt*innen und anderen Stellen aufzunehmen, um über deinen Antrag zu entscheiden. Anhand deiner Informationen stellt das Versorgungsamt fest, ob eine Behinderung vorliegt und welchem Grad sie entspricht. Einmal ausgestellt, ist der Schwerbehindertenausweis für höchstens fünf Jahre gültig. Zur Verlängerung werden einfach formlos ein Lichtbild, dein Name mit Geburtsdatum sowie dein Geschäftszeichen, welches du auf der Vorderseite deines Schwerbehindertenausweises findest, an die zuständige Behörde geschickt.5 Ändert sich etwas an deinem Gesundheitszustand, solltest du dies auch melden, damit dein GdB neu bewertet und die Angaben auf deinem Ausweis entsprechend angepasst werden können.

Bewertung deiner Neurodermitis durch das Versorgungsamt

Wie das Versorgungsamt deinen individuellen Fall bewertet, hängt auch davon ab, wie gut deine Vorbereitung war. Sich genügend Zeit zu nehmen, lohnt sich, denn je vollständiger die Liste an Dokumenten ist, umso besser. Relevant ist alles, was dich einschränkt, auch wenn es nichts mit deiner hauptsächlichen Behinderung zu tun hat:

  • Art, Ausdehnung, Sitz der Beschwerden (Hände, Gesicht etc.)
  • Auswirkungen auf den Allgemeinzustand
  • Notwendigkeit stationärer Krankenhausaufenthalte
  • Bewegungseinschränkungen (z.B. aufgrund von spannenden, aufgekratzten Hautstellen)
  • Begleiterscheinungen (wie Jucken, Brennen, Nässen etc.)
  • Probleme bei der Behandlung (Unverträglichkeiten, Resistenzen etc.)
  • Narbenbildung
  • Seelische Begleiterscheinungen (Depression, Ängste etc.)
  • Begleit- und Folgeerkrankungen (Heuschnupfen, allergisches Asthma, Allergien, chronisch entzündliche Darmerkrankungen)

    

Welche Nachteilsausgleiche sind mit dem Schwerbehindertenausweis verbunden?

Grundsätzlich dient der Schwerbehindertenausweis gegenüber Arbeitgeber*innen, Behörden und Sozialleistungsträger*innen als Nachweis, an den sogenannte Nachteilsausgleiche geknüpft sind. Damit soll eine Chancengleichheit erzielt werden, die es Menschen mit Behinderung ermöglicht, ebenso wie alle anderen am beruflichen und gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können.3 Abhängig vom GdB sowie der Art und dem Umfang der Behinderung beinhaltet der Nachteilsausgleich unter anderem Steuererleichterungen – etwa in Form eines Behindertenpauschbetrages oder als Ermäßigung bei der Kfz-Steuer – Mobilitätshilfen, Sonderregelungen beim Parken, Unterstützungsleistungen im Berufs- und Arbeitsleben, einen weitreichenden besonderen Kündigungsschutz sowie zusätzlichen Urlaub. Darüber hinaus erhalten Menschen mit Behinderung häufig Vergünstigungen bei Freizeiteinrichtungen und kulturellen Institutionen.

Schwerbehindertenausweis bei Neurodermitis: Das solltest du wissen

  • Hab kein schlechtes Gewissen: Der Nachteilsausgleich ist kein Vorteil, den du dir erschleichst, sondern ein Recht, das dir im Falle einer (Schwer-)Behinderung zusteht. Die Kriterien sind eindeutig, und wer sie erfüllt hat einen gerechtfertigten Anspruch. Das solltest du dir bewusst machen.
  • Bereite dich gut vor: Formulare, Atteste, Bescheinigungen – nimm dir genügend Zeit, um alle relevanten Dokumente zu sammeln. Umso leichter kann dein Antrag geprüft werden.
  • Schweigepflicht adé: Damit das Versorgungsamt im Zuge der Bearbeitung deines Antrags leichter an Informationen kommt, macht es Sinn, deine behandelnden Ärzt*innen von ihrer Schweigepflicht zu entbinden.
  • Kopf hoch: Der GdB fällt geringer aus, als du erwartet hast? Kein Grund aufzugeben. Nutze die Möglichkeit eines Widerspruchs. Vielleicht klappt es im zweiten Anlauf.
  • Voll im Leben: Dank zahlreicher Erleichterungen und Sonderregelungen ermöglicht dir ein GdB ≥ 50 eine Chancengleichheit. Auch mit einem GdB ≥ 30 ist schon einiges möglich. Bestimmte Nachteilsausgleiche lassen sich durch zusätzliche Bescheinigungen erwirken.

     

In deiner Haut steckt niemand geringeres als du selbst und zwar dein ganzes Leben lang. Umso wichtiger ist es, dass du dich darin so wohl wie möglich fühlst – trotz Neurodermitis. Heute gibt es gute Möglichkeiten, dies zu erreichen. Warum sich also mit weniger zufriedengeben? Sprich mit deiner Hautärztin bzw. deinem Hautarzt!

Quellen

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